10 +
Jahre
Erfahrung
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Geschulte Teilnehmer
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Kunden-zufriedenheit
Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen nationalen und internationalen Regelungen, wie dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Gefahrgüter wie entzündliche, ätzende oder giftige Stoffe dürfen nur von speziell geschultem Personal transportiert werden. Ein ADR-Schein ist für LKW-Fahrer*innen und andere am Transport Beteiligte gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Unsere Gefahrgutschulungen bereiten Sie optimal auf den sicheren Transport und Umgang mit gefährlichen Gütern vor. Vom ADR-Basiskurs bis zur Auffrischungsschulung bieten wir praxisorientierte Lehrgänge, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir unterstützen nicht nur Fahrerinnen, sondern auch alle anderen Beteiligten – wie Disponenten, Verlader oder Verpacker – mit zielgerichteten Unterweisungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Mitarbeiter*innen sicher im Umgang mit Gefahrgütern sind.
ADR Basis (Stück- und Schüttgut)
Die Grundlagenschulung für alle Gefahrguttransporte auf der Straße. Mit dem ADR-Basiskurs erhalten Fahrer*innen die Berechtigung, gefährliche Stoffe wie giftige, ätzende oder entzündliche Materialien sicher zu transportieren. Dieser Kurs deckt die Gefahrgutklassen 2 bis 6, 8 und 9 ab.
ADR Aufbaukurs Tank (Tankfahrzeuge)
Diese Schulung baut auf dem ADR-Basiskurs auf und qualifiziert Fahrer*innen zum Transport von Gefahrgütern in Tankfahrzeugen. Spezielle Risiken und Sicherheitsvorkehrungen bei Tanktransporten werden detailliert behandelt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
ADR Klasse 1 und 7 (Explosivstoffe und Radioaktive Stoffe)
Für den Transport besonders gefährlicher Güter wie Explosivstoffe (Klasse 1) und radioaktive Stoffe (Klasse 7) bieten wir spezialisierte Schulungen auf Anfrage an. Diese Kurse vermitteln umfassendes Wissen über die besonderen Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen.
ADR Auffrischungskurs (Verlängerung der Lizenz)
Alle fünf Jahre muss die ADR-Card durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. Damit Ihre Berechtigung nicht verfällt, bieten wir rechtzeitig Kurse zur Wiederholung und Prüfungsvorbereitung an. Versäumen Sie den Termin nicht – schon ein Tag Verspätung führt zur Notwendigkeit, den Basiskurs erneut zu absolvieren.
ADR-Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR & GGVSEB §27
Nicht nur Fahrer*innen, sondern auch alle weiteren an der Beförderung beteiligten Personen – wie Disponenten, Lader oder Verpacker – müssen gemäß Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Wir bieten praxisnahe Schulungen für alle Beteiligten, damit der sichere Umgang mit Gefahrgütern gewährleistet ist.
Gefahrgutbeauftragerschulung (Verkehrsträger Straße)
Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Diese Person muss eine spezielle Schulung absolvieren und eine Prüfung bei der IHK ablegen. Unsere Vorbereitungskurse bieten Ihnen das nötige Wissen, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich zu übernehmen.
Unser Schulungsangebot deckt alle wichtigen Bereiche im Umgang mit Gefahrgütern ab – von der grundlegenden ADR-Basis bis hin zu spezialisierten Auffrischungskursen. Jede Schulung ist darauf ausgelegt, Sie und Ihr Team fit für den sicheren und gesetzeskonformen Transport von Gefahrgütern zu machen.
Die Auffrischungsschulung für ADR/Gefahrgut kann frühestens 12 Monate vor Ablauf der ADR-Card durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig erfolgt – bereits ein Tag Verspätung erfordert eine vollständige Neuausbildung. Die Verlängerung gilt ab dem ursprünglichen Ablaufdatum, sodass keine Zeit verloren geht, wenn die Schulung frühzeitig absolviert wird. Daher empfehlen wir, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um unnötigen Stress zu vermeiden.
Ein einziger Tag nach Ablauf der ADR-Card führt dazu, dass eine komplette Neuausbildung nötig wird. Besonders ärgerlich ist es, wenn zusätzliche Kurse wie Tank- oder Klassenkurse (Klasse 1 und 7) absolviert wurden, da auch diese erneut besucht werden müssen.
Nein, es gibt nur eine einheitliche Auffrischungsschulung, die für alle Arten von ADR-Cards gilt.
Nein, ADR-Cards aus allen deutschen Bezirken werden für Auffrischungsschulungen und Zusatzkurse gleichermaßen akzeptiert.
In der Regel gilt ein IBC als Versandstück, das unter den Basiskurs fällt. Bei Tankcontainern, Aufsetztanks oder Tankfahrzeugen ist jedoch der Aufbaukurs Tank erforderlich. Im Zweifelsfall sollte der zuständige Disponent oder Gefahrgutbeauftragte konsultiert werden.
Wenn auf den Versandpapieren Gefahrgüter aufgelistet sind und deren Punktezahl insgesamt unter 1000 liegt, handelt es sich um geringe Mengen oder weniger gefährliche Stoffe. In diesem Fall ist ein Transport auch ohne ADR-Card erlaubt. Dennoch sollte stets beachtet werden, dass auch geringe Mengen Gefahrgut gefährlich sein können.
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen. Diese hängen jedoch meist nicht vom Gefahrgut selbst, sondern von der Menge pro Verpackungseinheit oder dem Zweck des Transports ab. Bei Unsicherheiten sollte man sich immer eine Erklärung dafür einholen, warum ein bestimmter Transport ohne ADR-Card durchgeführt werden darf.
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