10 +
Jahre
Erfahrung
100 +
Geschulte Teilnehmer
10 %
Kunden-zufriedenheit
Die sichere und effiziente Nutzung von betrieblichen Maschinen und Fahrzeugen ist für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlich. Bei Unterweisungsprofi bieten wir maßgeschneiderte Schulungen für Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen und viele andere betriebliche Arbeitsgeräte an. Unsere praxisnahen Ausbildungen helfen Ihren Mitarbeitern nicht nur dabei, ihre Fähigkeiten zu verbessern, sondern sorgen auch für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen und senken gleichzeitig Ihre Betriebskosten durch geschulte und sicherheitsbewusste Mitarbeiter. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und optimieren Sie Ihre betrieblichen Abläufe durch hochwertige Schulungen.
Flurförderzeuge (Gabelstapler)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 308-001 Wir bieten Schulungen für alle Arten von Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Seitenstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge. Unsere praxisnahen Kurse passen sich Ihren betrieblichen Bedürfnissen an, um maximale Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
Flurförderzeuge (Gabelstapler)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 308-001 Wir bieten Schulungen für alle Arten von Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Seitenstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge. Unsere praxisnahen Kurse passen sich Ihren betrieblichen Bedürfnissen an, um maximale Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
Hubbühnen (Ladebordwände, Scherenhubbühnen, etc.)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 308-008 Egal ob Scherenhubbühnen oder LKW-Arbeitsbühnen, wir schulen Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Höhenarbeiten, um Unfälle zu vermeiden und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Teleskopmaschinen (Telelader, Teleskopstapler)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 308-009 Unsere Schulungen decken die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Teleskopmaschinen ab – von der Bedienung starrer bis zu drehbaren Oberwagen. Wir passen die Schulungen exakt an Ihre Maschinen und Einsatzbereiche an.
Baumaschinen (Minibagger, Radlader, Raupen, etc.)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 301-005 Unsere Schulungen umfassen ein breites Spektrum an Baumaschinen. Wir bereiten Ihre Mitarbeiter auf die Herausforderungen und Risiken im unwegsamen Gelände vor und bieten individuell abgestimmte Kurse an.
Krane (LKW-Ladekran, Hallenkran, Portalkran)
Schulungen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 Neben der sicheren Bedienung von Kranen schulen wir Ihre Mitarbeiter auch im sicheren Anschlagen von Lasten. Wir erstellen maßgeschneiderte Schulungsprogramme für Ihre spezifischen Krananlagen.
Jährliche Unterweisung
Schulungen gemäß DGUV Vorschrift 1 Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften sind. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie und sorgen für rechtliche Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer speziellen Schulungen für betriebliche Maschinen und Fahrzeuge, individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten.
Kein Problem! Wenden Sie sich einfach an die Ausbildungsstelle, bei der Sie Ihren Staplerschein erworben haben. Wenn Sie die Ausbildung bei uns gemacht haben, können wir den Nachweis bis zu 10 Jahre lang nachvollziehen und Ihnen einen Ersatzschein ausstellen.
Ja, einen Führerschein (z. B. Klasse L) brauchen Sie immer dann, wenn Sie betriebliche Fahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Das lässt sich nicht immer rechtssicher in wenigen Sätzen erklären. Eine Faustregel: Wenn Sie mit einem privaten Fahrzeug bis zu Ihrem aktuellen Standort fahren könnten, ohne aufgehalten zu werden, sind Sie auf öffentlichem Gelände. Gibt es jedoch eine Schranke oder einen Pförtner, handelt es sich um ein reines Firmengelände.
Ein Führerschein berechtigt Sie, bestimmte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Der Staplerschein und andere betriebliche Ausbildungen hingegen berechtigen Sie, Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge auf Firmengeländen zu bedienen.
Es gibt kein festes Ablaufdatum für betriebliche Ausbildungen. Allerdings ist eine jährliche Unterweisung vorgeschrieben, wenn Sie mit betrieblichen Maschinen arbeiten.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter jährlich über die Gefahren am Arbeitsplatz – insbesondere jene, die von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ausgehen – zu unterweisen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die Berufsgenossenschaft schreibt für eine vollständige Staplerschulung 20 Unterrichtseinheiten vor. In besonderen Fällen kann die Stundenzahl reduziert werden. Eine Ausbildung, die nur an einem Vormittag stattfindet, ist jedoch höchstwahrscheinlich nicht rechtssicher. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnten unangenehme Fragen folgen.
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